Was das Gesetz erlaubt — und was nicht
Der Ausgangspunkt steht in § 39 BNatSchG: Wild lebende Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden — das schließt jede Wespe ein, nicht nur seltene Arten. Ein vernünftiger Grund kann eine Wespenallergie im Haushalt sein oder ein Nest unmittelbar am Hauseingang, an dem täglich Menschen vorbeimüssen. Dass die Tiere am Kaffeetisch lästig werden, genügt nicht.
Bei Hornissen liegt die Latte höher. Sie zählen zu den besonders geschützten Arten nach § 44 BNatSchG; ihr Nest darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt oder beseitigt werden. Die Behörde benennt auf Nachfrage auch qualifizierte Fachleute für die Umsiedlung — genau das rät der NABU.
Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert nach § 69 BNatSchG ein Bußgeld, das bei besonders geschützten Arten bis zu 50.000 € erreichen kann. Eine Ausnahme gibt es: Die eingewanderte Asiatische Hornisse steht nicht unter diesem Schutz. Ihren Fund sollte man trotzdem der Naturschutzbehörde melden, damit die Ausbreitung dokumentiert wird.
Hornissennest entdeckt?
Nicht besprühen, nicht verschließen, nicht selbst abnehmen. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises — sie erteilt die Ausnahmegenehmigung und nennt Fachleute für die Umsiedlung.
Was die Entfernung kostet
Die Verbraucherzentrale nennt für die fachgerechte Entfernung eines Wespennests Preise zwischen 150 und 250 € plus Mehrwertsteuer, Anfahrt inklusive (Stand: Januar 2026). Aufschläge sind plausibel, wenn das Nest schwer erreichbar hängt — etwa wenn ein Hubsteiger nötig wird. In der bundesweiten Preisübersicht des Fachbetriebs AHS beginnt der Wespennest-Einsatz bei 99 € zuzüglich Anfahrtspauschale (Stand: Juli 2026); was bei anderen Schädlingen üblich ist, zeigt unsere Kostenübersicht.
Deutlich teurer ist eine echte Umsiedlung, bei der das Volk lebend an einen neuen Standort gebracht wird: Die Verbraucherzentrale setzt dafür mindestens 1000 € an.
Und dann gibt es die andere Sorte Rechnung. Die Verbraucherzentrale dokumentiert Fälle, in denen ein Notdienst für einen halbstündigen, dilettantischen Einsatz bis zu 700 € kassierte. Ein Pauschalpreis am Telefon und die Forderung nach sofortiger Barzahlung sind die typischen Warnsignale — woran seriöse Betriebe zu erkennen sind, steht in unserem Ratgeber zur Anbieterwahl.
Preise sind Momentaufnahmen
Beide Quellen tragen ein Stand-Datum. Verbindlich wird ein Preis erst mit dem schriftlichen Angebot nach Besichtigung — er kann darunter oder darüber liegen.
Spray aus dem Baumarkt — warum Selbermachen selten gut ausgeht
Wespenspray ist frei verkäuflich, und genau das führt in die Irre. Rechtlich ändert die Dose nichts: Ohne vernünftigen Grund bleibt das Abtöten des Volks verboten. Praktisch kommt hinzu, dass ein besprühtes Nest nicht einfach still wird — die Tiere verteidigen es, und wer auf der Leiter unter dem Dachkasten steht, hat keinen schnellen Rückzugsweg. Für Allergiker kann schon ein einzelner Stich zum Notfall werden.
Hausmittel schneiden noch schlechter ab. Rauch, kochendes Wasser oder das nächtliche Abschlagen des Nests gefährden vor allem den, der es versucht, und sind in aller Regel ebenfalls verbotene Tötungen. Der gefährlichste Ratschlag ist das Verstopfen des Einfluglochs: Die eingesperrten Tiere suchen einen anderen Ausgang und nagen sich dabei mitunter durch Rigipswände in den Wohnraum.
Vertretbar ist Eigeninitiative nur ganz am Anfang der Saison. Im April oder Mai, solange die Königin allein an einem walnussgroßen Nest baut, lässt es sich bei vorhandenem Grund mit geringem Risiko entfernen — die Königin baut dann andernorts neu. Wer nicht sicher ist, welches Tier da baut, klärt das mit unserer Bestimmungshilfe.
Nest im Rollladenkasten oder auf dem Dachboden
Die beiden häufigsten Fundorte sind zugleich die unangenehmsten. Im Rollladenkasten sitzt das Nest wenige Zentimeter vom Wohnraum entfernt, und jede Bewegung des Panzers erschüttert es. Deshalb gilt dort: Rollladen möglichst stehen lassen, das Fenster nur gekippt öffnen oder ein Fliegengitter einsetzen und die Entfernung dem Fachbetrieb überlassen. Der Kasten muss geöffnet und das Nest vollständig herausgenommen werden — eine Arbeit direkt an der Fensterfront, nichts für Laien.
Auf dem Dachboden entscheidet der Abstand. Ein Nest im hintersten Winkel, den ohnehin niemand betritt, kann die Saison über bleiben. Kritisch wird es erst, wenn sich Flugbahn und Laufwege kreuzen. Dann helfen einfache Regeln: ruhig bewegen, nicht nach den Tieren schlagen und Erschütterungen vermeiden. Wespen verteidigen ihr Nest im Nahbereich, lassen aber in Ruhe, wer ihnen die Flugbahn freihält.
Warum sich viele Nester im Herbst von selbst erledigen
Ein Wespenvolk lebt genau eine Saison. Die meisten heimischen Arten sind nach NABU-Angaben schon Ende August verschwunden; nur die Deutsche und die Gemeine Wespe — die beiden einzigen Arten, die sich für Kuchen und Grillfleisch interessieren — fliegen bis in den Spätherbst. Mit den ersten Frösten stirbt das Volk, die begatteten Jungköniginnen überwintern außerhalb des Nests.
Danach ist das Nest endgültig leer, und es wird nicht wieder besiedelt: Im nächsten Frühjahr gründet jede Königin einen Neubau. Ein graues Papiernest im Winter abzunehmen ist darum gefahrlos und kostet nichts, es genügen Handschuhe und ein Müllbeutel. Wo das Nest niemanden stört, kann es sogar hängen bleiben — das Papier zerfällt mit der Zeit von selbst.
Wer im August ein Nest entdeckt und Abstand halten kann, hat die günstigste Lösung damit schon gefunden. Und für das Entfernen im Winter gilt: Es gibt dann nichts mehr zu bekämpfen, nur noch leeres Baumaterial.
Fachbetrieb, Feuerwehr oder Behörde — wer wofür zuständig ist
Den Regelfall übernimmt der Schädlingsbekämpfer. Seriöse Betriebe finden sich über die Mitgliedersuche des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbands (DSV); sie besichtigen zuerst, nennen den Preis schriftlich und entscheiden vor Ort, ob das Nest entfernt oder umgesiedelt wird.
Die Feuerwehr ist kein Gratisdienst für Wespenprobleme. Sie rückt aus, wenn akute Gefahr besteht — etwa bei einem Nest über dem Eingang einer Kita oder wenn ein Allergiker die Wohnung nicht mehr verlassen kann — und stellt den Einsatz je nach kommunaler Gebührensatzung in Rechnung. In allen anderen Fällen verweist die Leitstelle an Fachbetriebe.
Bleibt die Mietfrage. Hängt das Nest an der Mietwohnung, organisiert und bezahlt in aller Regel der Vermieter, weil Schädlingsfreiheit zum vertragsgemäßen Zustand gehört — die Einzelheiten samt Ausnahmen stehen im Abschnitt zur Mietwohnung unseres Kosten-Ratgebers. Und bei Hornissen führt der erste Anruf immer zur Unteren Naturschutzbehörde, nicht zum Kammerjäger.